Vertragliche Regelungen zur Nutzung einer cloudbasierten Softwarelösung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Dalia und Goliat GmbH (nachfolgend: Anbieter) und seinen Kunden (nachfolgend: Nutzer oder Kunde), die die zeitlich befristete Nutzung der Softwarelösung SwiftRisk (nachfolgend: Software oder Anwendung) als Software-as-a-Service sowie Erweiterungen oder Zusatzleistungen zum Gegenstand haben. Sie gelten auch ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Der Kunde stimmt diesen AGB zu, indem er sich auf SwiftRisk registriert oder die Software auf andere Weise in Betrieb nimmt. Eigene, abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Sollte der Kunde diesen Bedingungen nicht zustimmen, hat er den Anbieter umgehend schriftlich darüber zu informieren.
(3) Die Software ist ausschließlich für Unternehmen im Sinne des § 14 BGB bestimmt. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich ist eine schriftliche Bestätigung.
(1) Der Anbieter stellt die Software ab Rechenzentrumsschnittstelle (Router-Ausgang) zur Verfügung und ermöglicht den Zugriff über den Browser. Dem Kunden werden die erforderlichen Nutzungsrechte für die Software eingeräumt.
(2) Die Software wird in folgenden Varianten angeboten:
Detaillierte Leistungsbeschreibungen sind unter http://swiftrisk.eu/pricing/ abrufbar.
(3) Zusätzlich bietet der Anbieter Speicherplatz für durch die Nutzung der Software erzeugte oder benötigte Daten (Anwendungsdaten) an.
(4) Die Software unterstützt das Management digitaler Medien, Lizenzverwaltung, Zugriffsverwaltung, Verschlagwortung und Schnittstellen-Integrationen. Eine rechtliche Prüfung der Daten erfolgt nicht.
(5) Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Einrichtung der Software, sofern dies vereinbart wurde. Beratungsleistungen werden gesondert nach § 10 vergütet.
(1) Falls der Kunde ein individuelles Angebot erhält, kommt der Vertrag durch Annahme oder spätestens mit der Einrichtung der Software zustande.
(2) Die Nutzung der Software setzt eine Registrierung voraus. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Der Kunde muss Geschäftsfähigkeit und ggf. einen Identitätsnachweis erbringen.
(3) Nach der Registrierung steht eine kostenfreie Testversion für 2 Tage zur Verfügung. Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse verlängert sich dieser Zeitraum auf 14 Tage.
(4) Der Wechsel in eine kostenpflichtige Variante erfordert die Eingabe folgender Angaben:
(5) Änderungen der Kundenangaben sind unverzüglich mitzuteilen.
(1) Der Anbieter stellt die Anwendung in der aktuellen Version auf Cloud-Servern zur Verfügung.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der gewählten Variante, Nutzerzahl und Speicherplatz.
(3) Die Anwendung ist für die beschriebenen Zwecke geeignet und frei von erheblichen Mängeln.
(4) Sicherheitsmaßnahmen sind vom Kunden gemäß § 9 einzuhalten.
(5) Anpassungen oder Änderungen der Software erfolgen nur im vereinbarten Rahmen.
(6) Falls der Anbieter Drittanbieter-Software integriert, wird die jeweils aktuelle Version bereitgestellt.
(7) Änderungen, die Funktionalitäten erheblich beeinflussen, werden dem Kunden mit einer Frist von sechs Wochen angekündigt. Ein Widerspruch ist innerhalb von zwei Wochen möglich.
(1) Der Anbieter gewährleistet eine vereinbarte Verfügbarkeit der Software, ausgenommen geplante Wartungen.
(2) Wartungen werden mit einer Frist von sieben Tagen angekündigt. Dringende Wartungen können mit kürzerer Frist erfolgen.
(3) Ungeplante Störungen werden schnellstmöglich behoben.
(1) Ein digitales Benutzerhandbuch wird zur Verfügung gestellt.
(2) Kundensupport wird je nach gewählter Vertragsvariante bereitgestellt.
(3) Erweiterte Leistungen können separat vereinbart werden.
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
(2) Die Nutzung erfolgt ausschließlich über die Cloud. Eine lokale Installation ist nicht vorgesehen.
(3) Änderungen der Software durch den Kunden sind unzulässig.
(4) Updates und neue Versionen sind vom Nutzungsrecht umfasst.
(1) Der Kunde muss den Zugriff durch Unbefugte verhindern und sichere Passwörter verwenden.
(2) Daten müssen vor Übertragung auf Viren geprüft werden.
(3) Die Software darf nicht für rechtswidrige Inhalte genutzt werden.
(1) Beide Parteien informieren sich über relevante Umstände.
(2) Die vereinbarte Benutzerzahl darf nicht überschritten werden.
(1) Preise richten sich nach der Preisliste unter http://swiftrisk.eu/pricing/.
(2) Zahlungsarten: Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Überweisung.
(3) Preise können nach 12 Monaten angepasst werden. Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht.
(1) Die Datenschutzbestimmungen nach DSGVO werden eingehalten.
(2) Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung wird nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
(1) Vertrauliche Informationen sind geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus.
(1) Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit: Unbeschränkt.
(2) Haftung bei leichter Fahrlässigkeit: Beschränkt auf wesentliche Vertragspflichten.
(3) Haftung für Datenverlust nur bei vorheriger Datensicherungsvereinbarung.
(1) Die Laufzeit ist unbefristet und verlängert sich automatisch, wenn nicht 30 Tage vor Ablauf gekündigt wird.
(2) Ein Upgrade ist jederzeit möglich, ein Downgrade nur zum Vertragsende.
(3) Fristlose Kündigung ist bei grober Vertragsverletzung möglich.
(4) Nach Vertragsende werden alle Kundendaten innerhalb von 14 Tagen gelöscht.
(1) Keine Haftung für nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik).
(2) Höhere Gewalt ist unverzüglich mitzuteilen.
(1) Deutsches Recht ist anwendbar.
(2) Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Restvertrag bestehen.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.